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Termine nur nach Vereinbarung

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Terminstornierung

Terminstornierungen müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Absage, wird gemäß § 615 BGB die volle Vergütung fällig. Ausnahmen gelten nur bei nachweisbaren, dringenden Notfällen. In solchen Fällen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung transparent am Tresen und auf unserer Webseite kommuniziert wird.